Wer kann ein Arbeitszimmer wann absetzen?
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Von der Steuerschuld selbst kann man die Kosten für ein Arbeitszimmer nicht absetzen. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können aber von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung bzw. als Betriebsausgaben abzugsfähig sein. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können in voller Höhe als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Bis zu einem Betrag von € 1.250,00 können die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die betrieblichen oder beruflichen Tätigkeiten kein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Stand: 24.01.2017
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